Datenschutzrechtliche Bedenken gegen Google Analytics und vergleichbare Analyse-Tools gab es schon länger. Nun hat die oberste Datenschutz-Aufsichtsbehörde festgestellt, dass die Analyse des Nutzungsverhaltens unter Verwendung vollständiger IP-Adressen ohne Zustimmung der Website-Nutzer einen Verstoß gegen das Telemediengesetz (TMG) darstellt und damit unzulässig ist (vgl. http://www.lfd.m-v.de/dschutz/beschlue/Analyse.pdf)
Nach dieser Entscheidung ist zu erwarten, dass sich zahlreiche Anwälte diesem Statistiktool verschreiben und entsprechende Abmahnungen verschicken. Soweit wir wissen gab es bisher noch keine Website-Betreiber, die wegen des Einsatzes eines Tracking-Tools abgemahnt wurden. Allerdings möchten wir Sie lieber früher als später auf das bestehende Risiko hinweisen.
Aufgrund der aktuellen Rechtsunsicherheit empfehlen wir Ihnen, Google Analytics vorläufig aus Ihrer Website zu entfernen oder zumindest das Thema sehr aufmerksam zu verfolgen.
In Deutschland verwenden geschätzte 700.000 Websites Google Analytics. Es ist also zu erwarten, dass Google Anpassungen an seinem Statistiktool vornimmt, die den deutschen Datenschutzbestimmungen gerecht werden. Bis dahin bleibt alles im Unklaren.







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